Die KfW kann bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden bewilligen!
Was kann von der KfW gefördert werden?
- Die KfW fördert den Einbau von Einbruchschutz für Fenster, Balkon- und Terassentüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen.
- Es wird der Einbau von Einbruchsmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser, z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen gefördert.
sehr wichtiger Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) sind nicht förderfähig, da sie der DIN EN 50131 nicht entsprechen - Die KfW fördert den Einbau von Nachrüstsystemen (Sicherheitstechnik) für Haus- und Wohnungseingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser (Panzerriegel) mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche
- den Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
- Baugebundene Assistenzsysteme, z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme, elektronische Antriebssysteme und elektronische Zeitschaltuhren können gefördert werden.
Wen fördert die KfW?
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung.
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung.
- Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen.
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Weitere Informationen zum Thema „Förderung des Einbruchschutzes“ erhalten Sie auch direkt bei der KfW: hier